Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Alterssicherung der Landwirte

Die Alterssicherung der Landwirte gehört nicht zur Rentenversicherung, sondern ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Träger der Alterssicherung der Landwirte sind die landwirtschaftlichen Alterskassen.

Wesentliche Aufgaben sind die Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Zahlung von Renten.