Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Altersvorsorge

Die Altersvorsorge dient dazu, den mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. 65. Lebensjahr) verbundenen eingeschränkten Möglichkeiten, den gewohnten Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit zu bestreiten, zu begegnen. Sie muss zusätzlich die wirtschaftlichen Risiken der Erwerbsminderung (,‚Invalidität“), des vorzeitigen Todes und der individuell hohen Lebenserwartung sichern. Die Alterssicherung in Deutschland ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung beschränkt, sondern beruht auf einem „Drei-Schichten-System: — Die erste Schicht ist die sogenannte Basisversorgung, zu der die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrenten (auch: Rürup-Rente) zählen, — die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, zu der die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente gehören. — die dritte Schicht bilden die Kapitalanlageprodukte, zu der z.B. Renten- und Kapitalversicherungen.