Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung — seit 1998 offiziell als „Arbeitsförderung“ bezeichnet — ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihr obliegen speziell die Arbeitsplatzsicherung und finanzielle Leistungen an Arbeitslose.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Ortlich zuständige Dienststellen sind die Agenturen für Arbeit.