Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Berufsbildende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Ebenso zählen Vorbereitungslehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und allgemeinbildende Kurse zum Abbau von schwerwiegenden beruflichen Bildungsdefiziten dazu. Solche Zeiten gelten als Zeiten einer schulischen Ausbildung und werden zusammen mit anderen Schulzeiten im Umfang bis zu drei Jahren als Anrechnungszeiten berücksichtigt.