Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn sie:

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben und
  • bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren und
  • in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeitragszeiten und
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Seit 1. Januar 2006 kann diese Altersrente nicht mehr ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter wird bis Ende 2008 in Monatsstufen auf 63 angehoben.

Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersrentenart abgeschafft. Versicherte, die nach 1951 geboren sind, können somit keinen Anspruch auf Altersrente nach Arbeitslosigkeit mehr erwerben.