Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Allgemeine Rentenversicherung

Im Rahmen der Organisationsreform in der Rentenversicherung sind seit 2005 die bisherige Angestellten- und die Arbeiterrentenversicherung zusammengelegt worden; sie werden unter der neuen Bezeichnung "allgemeine Rentenversicherung" geführt.

Daneben gibt es weiterhin die knappschaftliche Rentenversicherung. Zuständig für die allgemeine Rentenversicherung sind die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.