Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitnehmerpauschbetrag

Bis zu einer bestimmten Höhe werden Werbungskosten bei der Einkommensteuer automatisch berücksichtigt.

Für Werbungskosten ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ein jährlicher Pauschbetrag von 920 Euro vorgesehen. Wer höhere Ausgaben geltend machen möchte, muss alle Ausgaben - also auch den Pauschbetrag - durch Belege nachweisen.