Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage ist für Beschäftigte regelmäßig das versicherungs-pflichtige Arbeitsentgelt; für Selbständige das versicherungspflichtige Arbeitseinkommen.

Für freiwillig Versicherte ist sie jeder Betrag zwischen der Mindestbeitragsbemessungs-grundlage und der Beitragsbemessungsgrenze.