Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist die krankheitsbedingte Unfähigkeit, die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Arbeitsunfähig sind somit Versicherte, die wegen Krankheit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, den Zustand zu verschlimmern, der bisherigen Berufstätigkeit nachgehen können. Während der Entgeltfortzahlung werden weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Auch bei anschließendem Bezug von Krankengeld werden Pflichtbeiträge gezahlt, die je zur Hälfte von der Krankenkasse und vom Versicherten zu tragen sind. Darüber hinaus können Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankheit auch für Anrechnungs- und Ersatzzeiten Bedeutung haben.