Lexikon zur Gesetzliche Rente
Wenn Sie Fragen zum Thema Gesetzliche Rente haben, dann finden Sie hier die richtige Antwort. Wählen Sie ein Themenfeld aus.
- Abfindung
- Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
- Abschlag bei vorzeitiger Altersrente
- Abstrakte Betrachtungsweise
- Abtretung
- Aktueller Rentenwert
- Allgemeine Rentenversicherung
- Altersgrenze
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- Altersrenten
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersteilzeitarbeit
- Altersvorsorge
- Ambulante Rehabilitation
- Anhebung der Altersgrenzen
- Anpassung der Renten
- Anrechnungszeiten
- Anrechnungszeiten ohne Bewertung
- Anschlussheilbehandlung
- Antrag
- Anwartschaftserhaltungszeiten
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeld und Rente
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsunfähigkeit
- Aufrechnung der Rente
- Aufstockungsbeitrag
- Ausbildung
- Ausland
- Ausschlussgründe
- Bahnversicherungsanstalt
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Behinderung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsberechnung
- Beitragserstattung
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsnachweis
- Beitragssatz gesetzliche Rente
- Beitragstragung
- Beitragszahlung
- Beitragszeiten
- Beitragszusage
- Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
- Beiträge
- Bemessungszeitraum
- Berufsgenossenschaft
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Berücksichtigungszeiten
- Bescheid
- Beschäftigungszeiten
- Betriebsrenten
- Bezugsgröße
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsamt
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Bundeszuschuss
- Clearingstelle
- Deutsche Rentenversicherung
- Durchschnittsentgelt
- Dynamisierung der Rente
- Eckrente
- Eckrentner
- Eingliederungszuschuss
- Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes
- Einzugsstelle
- Entgeltfortzahlung während Rehabilitation
- Entgeltpunkte
- Entgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
- Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- Entziehung von Leistungen
- Ersatzzeiten
- Erwerbseinkommen
- Erwerbsfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähig
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Erziehungsrente
- Erziehungszeiten
- Feststellungsbescheid
- Finanzierung
- Freiwillige Beiträge
- Freiwillige Versicherung
- Generationenvertrag
- Geringfügig Beschäftigte
- Gesamtsozialversicherungs- beitrag
- Geschiedenenrente
- Gesundheit
- Gleitzone
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Halbwaise
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenze
- Höchstbeitrag
- Höherversicherung
- Invalidenrente
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kindererziehungsleistung
- Kindererziehungszeiten
- Knappschaftliche Rentenversicherung
- Konkrete Betrachtungsweise
- Krankenkassen
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Künstlersozialkasse
- Künstlersozialversicherung
- Landesversicherungsanstalten
- Lebenspartner
- Lohnabzugsverfahren
- Medizinische Rehabilitation
- Mehrfachbeschäftigter
- Mindestbeitrag
- Mindestrente
- Mini-Job
- Monatsrente
- Nachgelagerte Besteuerung gesetzliche Rente
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Nachhaltigkeitsrücklage
- Nachversicherung
- Nachzahlung für Ausbildungszeiten
- Nettoarbeitsentgelt
- Pauschalbeitrag
- Pension mit 67
- Persönliche Entgeltpunkte
- Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung der Rentner
- Pflichtbeitrag
- Pflichtversicherung
- Prävention
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Regelentgelt
- Rehabilitation
- Rehabilitationsträger
- Rendite
- Rente für Frauen
- Rente für Schwerbehinderte
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Renten
- Renten wegen Todes
- Rentenabfindung
- Rentenabschlag
- Rentenabschläge
- Rentenanpassung
- Rentenanspruch
- Rentenantrag
- Rentenarten
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbeginn
- Rentenberater
- Rentenberechnung
- Rentenbescheid
- Renteneintritt
- Rentenformel
- Rentenhöhe
- Renteninformation
- Rentenniveau
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentensplitting
- Rentensteuer
- Rentenversicherung
- Rentenversicherungsbericht
- Rentenversicherungsträger
- Rentenzuschlag
- Rentner
- Rentnerausweis
- Riester-Rente
- Riesterrente
- Schwerbehinderung
- Seekasse
- Selbstverwaltung
- Selbständige
- Sicherungsniveau
- Sozialbeirat
- Sozialgerichtsbarkeit
- Sozialgesetzbuch
- Sozialhilfe
- Sozialleistungen
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsausweis
- Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungswahl
- Standardrentner
- Steuerpflicht für Rentner
- Teilrente
- Umlagenverfahren
- Unfallversicherung
- Verjährung
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Verrechnung
- Versicherte
- Versichertenrenten
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsfremde Leistungen
- Versicherungskonto
- Versicherungspflicht
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Vertrauensschutz
- Vertreterversammlung
- Vollrente
- Vollwaise
- Vorruhestandsgeld
- Vorschuss
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vorzeitige Altersrente
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente
- Waisenrente
- Wartezeit
- Wehrdienst
- Weiterbildung
- Widerspruch
- Witwe
- Witwenrente
- Witwenrente an Geschiedene
- Witwenrentenabfindung
- Wohnsitz
- Übergangsgeld
- Übertragung von Rentenanwartschaften
- Zeitrente
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
- Zertifizierung
- Zinsen
- Zivildienst
- Zugangsfaktor
- Zulagen bei zusätzlicher Altersvorsorge
- Zurechnungszeit
- Zusatzleistungen
- Zusätzliche Altersvorsorge
- Zuzahlung
Beitragstragung
Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, braucht seinen Beitrag nicht allein zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag grundsätzlich je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber legt seinen Anteil dazu. Beide Anteile ergeben den Pflichtbeitrag, den der Arbeitgeber an die Krankenkasse überweist.
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, wenn Versicherte zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt von höchstens 325 EUR brutto monatlich erhalten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
Für geringfügig Beschäftigte, die einen Mini-Job (bis 400 EUR monatlich) ausüben, zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge von 12 % zur Rentenversicherung und ggf. 10 % zur Krankenversicherung.
Für Beschäftigte in Privathaushalten zahlt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil von 5 % zur Rentenversicherung und ggf. 5 % zur Krankenversicherung.
Sofern der geringfügig Beschäftigte auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet, muss er zusätzlich den Aufstockungsbeitrag selbst tragen. Die Krankenkasse — als Einzugsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge
— leitet die Rentenbeiträge an den zuständigen Träger der Rentenversicherung weiter.
Die Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen trägt die Pflegeversicherung. Werden die Leistungen von einem privaten Versicherungsunternehmen oder von einer Versorgungsstelle erbracht, zahlen diese Stellen die Beiträge.
Freiwillig Versicherte und auch Selbständige zahlen ihren
Beitrag in voller Höhe selbst.
Die Beiträge für selbständige Künstler und Publizisten werden von der Künstlersozialkasse getragen (Künstlersozialversicherung). Die Betroffenen müssen sich an den Beiträgen beteiligen.
Für Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II trägt der Bund die Beiträge. Bei Zahlung von Krankengeld oder Verletztengeld werden die Beiträge vom Versicherten und dem Leistungsträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) je zur Hälfte getragen; bei Bezug von Versorgungskrankengeld, Ubergangsgeld, oder Arbeitslosengeld werden die Beiträge von den Leistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit) allein getragen.
Für Zeiten der Kindererziehung zahlt wiederum der Bund die Beiträge.