Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind oder als gezahlt gelten. Dazu gehören auch Beiträge, die früher zur reichsgesetzlichen Rentenversicherung oder zur Sozialversicherung der DDR gezahlt worden sind.

Fiktive Beitragszeiten können zusätzlich bei Uberschneidung von Kinder-Berücksichtigungszeiten bzw. Kinder-Pflegezeiten erworben werden.

Beitragszeiten entstehen nicht für geringfügig entlohnte (versicherungsfreie) Beschäftigte, die keine Aufstockungsbeiträge zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zahlen.