Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Dynamisierung der Rente

Dynamisierung bedeutet, dass eine Rente an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst wird (Rentenanpassung). Maßgebend hierfür sind die Entwicklung der Bruttolöhne der Arbeitnehmer, Veränderungen des Beitragssatzes, des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors.

Die Renten aus der Rentenversicherung, Leistungen der Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte und die Versorgungsrenten (Kriegsopferversorgung) werden ebenfalls regelmäßig erhöht (Rentenanpassung). Das Gleiche gilt für Arbeitslosengeld, Krankengeld und Ubergangsgeld. Im Allgemeinen wird die Rente am 1. Juli eines Jahres dynamisiert.

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