Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Altersrente für Frauen

Die Altersrenten für Frauen wird als eigenständige Rentenart für die Jahrgänge ab 1952 gestrichen. Natürlich bekommen diese dennoch eine Rente zu den gleichen Voraussetzungen wie die gleichaltrigen Männer.

Versicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente, wenn sie:

  • das 60. Lebensjahr vollendet und
  • nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten (also mindestens 121 Monate)
  • und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Jeder Monat mit Pflichtbeiträgen ab dem 40. Lebensjahr zählt für die Voraussetzung "mehr als zehn Jahre" mit. Diese Altersrente wird abgeschafft. Nur Frauen, die vor 1952 geboren sind, können diese Altersrente noch in Anspruch nehmen.