Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitslosigkeit

Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat, der Arbeitsvermittung zur Verfügung steht und sich i. d. R. bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Personen, die während dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen, sind versicherungspflichtig. Für sie werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Zeiten der Arbeitslosigkeit können auch für Anrechnungs- und Ersatzzeiten Bedeutung haben und außerdem zum Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit führen.

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