Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Durchschnittsentgelt

Der versicherte Arbeitsverdienst des einzelnen Versicherten wird bei der Rentenberechnung mit dem Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten des betreffenden Jahres verglichen und in Entgeltpunkte umgerechnet.

Das Durchschnittsentgelt wird von der Bundesregierung auf der Grundlage der Angaben des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsverordnung festgelegt. Gegen Ende eines Kalenderjahres wird das vorläufige Durchschnittsentgelt für das nächste Kalenderjahr und das endgültige Durchschnittsentgelt für das vorangegangene Kalenderjahr bestimmt. Das Durchschnittsentgelt für 2007 beträgt 29.488 EUR für das Jahr 2006 liegt es bei 29.304 EUR.