Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Befreiung von der Versicherungspflicht

Bestimmte Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Hauptsächlich zählen dazu:

  • Angestellte und Selbstandige, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe sind (berufsständische Versorgungseinrichtung, z. B. Arzteversorgung). Voraussetzung für die Befreiung ist im Wesentlichen, dass einkommensbezogene, der Rentenversicherung vergleichbare Beiträge gezahlt werden und vergleichbare Leistungen vorgesehen sind.
  • Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist.
  • Weitere Personengruppen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe, selbständige Handwerker und Bezieher von Arbeitslosengeld II.