Lexikon zur Gesetzliche Rente
Wenn Sie Fragen zum Thema Gesetzliche Rente haben, dann finden Sie hier die richtige Antwort. Wählen Sie ein Themenfeld aus.
- Abfindung
- Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
- Abschlag bei vorzeitiger Altersrente
- Abstrakte Betrachtungsweise
- Abtretung
- Aktueller Rentenwert
- Allgemeine Rentenversicherung
- Altersgrenze
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- Altersrenten
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersteilzeitarbeit
- Altersvorsorge
- Ambulante Rehabilitation
- Anhebung der Altersgrenzen
- Anpassung der Renten
- Anrechnungszeiten
- Anrechnungszeiten ohne Bewertung
- Anschlussheilbehandlung
- Antrag
- Anwartschaftserhaltungszeiten
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeld und Rente
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsunfähigkeit
- Aufrechnung der Rente
- Aufstockungsbeitrag
- Ausbildung
- Ausland
- Ausschlussgründe
- Bahnversicherungsanstalt
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Behinderung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsberechnung
- Beitragserstattung
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsnachweis
- Beitragssatz gesetzliche Rente
- Beitragstragung
- Beitragszahlung
- Beitragszeiten
- Beitragszusage
- Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
- Beiträge
- Bemessungszeitraum
- Berufsgenossenschaft
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Berücksichtigungszeiten
- Bescheid
- Beschäftigungszeiten
- Betriebsrenten
- Bezugsgröße
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsamt
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Bundeszuschuss
- Clearingstelle
- Deutsche Rentenversicherung
- Durchschnittsentgelt
- Dynamisierung der Rente
- Eckrente
- Eckrentner
- Eingliederungszuschuss
- Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes
- Einzugsstelle
- Entgeltfortzahlung während Rehabilitation
- Entgeltpunkte
- Entgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
- Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- Entziehung von Leistungen
- Ersatzzeiten
- Erwerbseinkommen
- Erwerbsfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähig
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Erziehungsrente
- Erziehungszeiten
- Feststellungsbescheid
- Finanzierung
- Freiwillige Beiträge
- Freiwillige Versicherung
- Generationenvertrag
- Geringfügig Beschäftigte
- Gesamtsozialversicherungs- beitrag
- Geschiedenenrente
- Gesundheit
- Gleitzone
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Halbwaise
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenze
- Höchstbeitrag
- Höherversicherung
- Invalidenrente
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kindererziehungsleistung
- Kindererziehungszeiten
- Knappschaftliche Rentenversicherung
- Konkrete Betrachtungsweise
- Krankenkassen
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Künstlersozialkasse
- Künstlersozialversicherung
- Landesversicherungsanstalten
- Lebenspartner
- Lohnabzugsverfahren
- Medizinische Rehabilitation
- Mehrfachbeschäftigter
- Mindestbeitrag
- Mindestrente
- Mini-Job
- Monatsrente
- Nachgelagerte Besteuerung gesetzliche Rente
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Nachhaltigkeitsrücklage
- Nachversicherung
- Nachzahlung für Ausbildungszeiten
- Nettoarbeitsentgelt
- Pauschalbeitrag
- Pension mit 67
- Persönliche Entgeltpunkte
- Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung der Rentner
- Pflichtbeitrag
- Pflichtversicherung
- Prävention
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Regelentgelt
- Rehabilitation
- Rehabilitationsträger
- Rendite
- Rente für Frauen
- Rente für Schwerbehinderte
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Renten
- Renten wegen Todes
- Rentenabfindung
- Rentenabschlag
- Rentenabschläge
- Rentenanpassung
- Rentenanspruch
- Rentenantrag
- Rentenarten
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbeginn
- Rentenberater
- Rentenberechnung
- Rentenbescheid
- Renteneintritt
- Rentenformel
- Rentenhöhe
- Renteninformation
- Rentenniveau
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentensplitting
- Rentensteuer
- Rentenversicherung
- Rentenversicherungsbericht
- Rentenversicherungsträger
- Rentenzuschlag
- Rentner
- Rentnerausweis
- Riester-Rente
- Riesterrente
- Schwerbehinderung
- Seekasse
- Selbstverwaltung
- Selbständige
- Sicherungsniveau
- Sozialbeirat
- Sozialgerichtsbarkeit
- Sozialgesetzbuch
- Sozialhilfe
- Sozialleistungen
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsausweis
- Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungswahl
- Standardrentner
- Steuerpflicht für Rentner
- Teilrente
- Umlagenverfahren
- Unfallversicherung
- Verjährung
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Verrechnung
- Versicherte
- Versichertenrenten
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsfremde Leistungen
- Versicherungskonto
- Versicherungspflicht
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Vertrauensschutz
- Vertreterversammlung
- Vollrente
- Vollwaise
- Vorruhestandsgeld
- Vorschuss
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vorzeitige Altersrente
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente
- Waisenrente
- Wartezeit
- Wehrdienst
- Weiterbildung
- Widerspruch
- Witwe
- Witwenrente
- Witwenrente an Geschiedene
- Witwenrentenabfindung
- Wohnsitz
- Übergangsgeld
- Übertragung von Rentenanwartschaften
- Zeitrente
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
- Zertifizierung
- Zinsen
- Zivildienst
- Zugangsfaktor
- Zulagen bei zusätzlicher Altersvorsorge
- Zurechnungszeit
- Zusatzleistungen
- Zusätzliche Altersvorsorge
- Zuzahlung
Anhebung der Altersgrenzen
Mit Ausnahme der Regelaltersrente werden nach geltendem Recht für alle anderen Altersrenten die Altersgrenzen angehoben. Bei Versicherten, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren für die Altersrente an langjährige Versicherte schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird für Geburtsjahrgänge ab 1941 von 60 Jahren schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei Versicherten, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, wird die Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit von ursprünglich 60 Jahren schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben . Bei weiblichen Versicherten, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, wird die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente für Frauen schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für alle vorzeitigen Altersrenten bestehen spezielle Vertrauensschutzregelungen, die ggf. eine Anhebung der Altersgrenze ganz oder teilweise ausschließen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der genannten Rentenarten ist grundsätzlich nur mit einem Rentenabschlag möglich. Dieser kann durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Nach Ende der schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen wird es nur noch zwei Altersgrenzen geben: das 65. Lebensjahr für die Regelaltersrente und die Altersrente für langjährig Versicherte sowie das 63. Lebensjahr für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die speziellen Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind für Geburtsjahrgänge ab 1952 nicht mehr vorgesehen. Die Altersrente für langjährig Versicherte wird vorzeitig weiterhin mit 63 Jahren (später sogar mit 62 Jahren) und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können, allerdings grundsätzlich mit den genannten Rentenabschlägen.