Was ist bei der Pensionskasse zu beachten?

Zusammentreffen mit Pensionsfonds und Direktversicherung:

Steuerfreie Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung und oder eine Pensionskasse dürfen zusammen den Höchstbetrag von 4 % der BBG-West nicht überschreiten.

Dieser Betrag erhöht sich um bis zu 1.800 EUR, wenn es sich um eine Zusage handelt, die nach dem 31. 12.2004 erteilt wurde und keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen ge­nutzt wird.