Ist die Direktversicherung insolvenzsicherungspflichtig?

Grundsätzlich ist eine Direktversicherung ab Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit insolvenzsicherungspflichtig.

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung kann dies vermieden werden, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht und der Vertrag weder abgetreten noch verpfändet oder beliehen ist.

Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung bestehen diese Verfügungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber nicht. Insofern ist hier keine Insolvenzsicherung notwendig.