Was gilt für Sozialhilfeempfänger bei Zuzahlungen in der GKV?

Für Sozialhilfeempfänger gelten dieselben Zuzahlungsregeln und Belastungsgrenzen wie für alle anderen Versicherten. Das heißt, auch sie zahlen 2 Prozent beziehungsweise als chronisch Kranke 1 Prozent dazu.

Um die soziale Balance sicherzustellen, ist Berechnungsgrundlage bei Sozialhilfeempfängern der Regelsatz des Haushaltsvorstands. Das heißt, ein chronisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr rund 36 Euro, anderenfalls rund 72 Euro.