Lexikon: Gesetzliche Krankenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Gesetzliche Krankenversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die jeder ohne ärztliche Verordnung selbst kaufen kann. Unter den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterscheidet man zwischen apotheken-pflichtigen Arzneimitteln und solchen, die auch außerhalb von Apotheken erhältlich sind.

Seit Januar 2004 werden nicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel in der Regel nicht mehr von der GKV erstattet. Die Neuregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt allerdings nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Ärzte, die für die GKV tätig sind, dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann durch verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzen, wenn dies medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Denn sie sind gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen und der Krankenversicherung überflüssige Kosten zu ersparen.