Checkliste Riester Rente: Was beim Abschluss zu beachten ist
1. Schritt: Können Sie die staatlich geförderte Riester Rente erhalten?
Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit dem 1. Januar 2002 den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die vorliegende Checkliste kann zwar keine individuelle Beratung ersetzen. Sie ermöglicht es Ihnen aber, gut informiert zur Beratung zu gehen und in zehn Schritten zum Abschluss eines Vertrages zu gelangen.
Die staatliche Förderung erhalten Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt; dann erhält auch der andere die Zulage.
Zu den Pflichtversicherten gehören im Einzelnen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II (einschließlich Berechtigter, deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen oder Vermögen ruht), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Vorruhestandsgeld
- bestimmte Gruppen von Selbstständigen - z. B. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Bezieher des Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
- nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte („400-EURO-Minijobs“), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
2. Schritt: Prüfen Sie Ihre finanzielle Situation.
Ein Altersvorsorgevertrag ist eine langfristige Geldanlage. Sie sollten daher überlegen, auf welchen Betrag Sie auf Dauer verzichten können, um ihn für Ihre Altersvorsorge zu verwenden.
Bedenken Sie, dass Sie durch eine vorzeitige Auflösung des Vertrages die Förderung verlieren und auch Renditeeinbußen hinnehmen müssen. Sie können den Vertrag aber jederzeit ruhend stellen, sodass Sie in Notzeiten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen haben.
Denken Sie auch daran: Der Mindesteigenbeitrag beträgt seit 2008 vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens. Überprüfen Sie daher bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen.
3. Schritt: Bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung an?
Eine betriebliche Altersversorgung kann der einfachste und günstigste Weg sein, zusätzlich vorzusorgen. Die staatliche Förderung kann damit lukrativer sein als beim Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages.
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie diese Möglichkeit deshalb in Ihre Überlegungen einbeziehen.