Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Flexible Altersgrenze

Flexible Altersgrenze bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen dem Versicherten die Möglichkeit geboten wird, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder zu verlängern.

Die Auszahlung fällt bei der Laufzeitverkürzung entsprechend geringer aus.