Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Gruppenlebensversicherung

Ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung ist es auch in der Lebensversicherung für Firmen, Vereine und Verbände möglich, für ihre Arbeitnehmer bzw. Mitglieder Gruppen-versicherungen abzuschließen. Die durch geringeren Verwaltungsaufwand entstandenen Kostenvorteile werden an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Eine Gruppenversicherung kann dann abgeschlossen werden, wenn mindestens zehn Personen (bzw. 100 Personen bei einem Verein) vorhanden und mindestens 50% hiervon versichert sind. Des Weiteren muss die Gruppe eindeutig nach objektiven Kriterien von anderen Personen abgegrenzt werden.

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