Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Basis-Rente

Leibrentenversicherung, die seit 01. Januar 2005 steuerlich gefördert wird. An das Produkt sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf keine Kapitalisierung vorgenommen werden, sondern ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Leibrente.

Zudem ist die Basis-Rente nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar.

Der Einschluss von BU- und/oder Hinterbliebenenrenten ist möglich.

Anzeige