Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Direktgutschrift

Seit 1984 ist es möglich, die Überschuss-beteiligung eines Lebensversicherungsvertrages in Form der Direktgutschrift oder Sofortgewinn-beteiligung auszuschütten.

Diese wird aus dem erwirtschafteten Überschuss des Lebensversicherungsunternehmens dem Versicherten direkt gutgeschrieben. Da sie vorher nicht in die Rückstellung für die Beitragsrück-erstattung geführt werden, wird das Vorsorge-kapital des Versicherten höher verzinst.

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