Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Inhaberklausel

Die Leistungen aus einem Versicherungsvertrag werden nur erstattet, wenn der Inhaber des Versicherungsscheines nachweisen kann, dass er berechtigt ist, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Empfang zu nehmen.

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