Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenversorgung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung im Alters-vermögensergänzungsgesetz neu festgelegt worden. So erfahren die Hinterbliebenenrenten analog zu den Regelungen bei der Erwerbs-minderungsrente eine Einschränkung.

Bei Paaren, bei denen keiner älter als 40 Jahre ist oder die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben, gilt ab dem 1. Januar 2002 folgendes:

  • Voraussetzung für einen Renten-anspruch ist eine Ehedauer von mindestens einem Jahr.
  • Die große Witwen- / Witwerrente wird auf 55% gesenkt. Für das erste der vom Hinterbliebenen erzogenen Kinder erhöht sich die Rente um zwei Entgeltpunkte (momentan ca. 26 €), für jedes weitere Kind um einen Entgelt-punkt.
  • Die kleine Witwen-/ Witwerrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.
  • Auch Vermögenseinkommen werden angerechnet.

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