Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Altersvermögens- Ergänzungsgesetz

Das Altervermögens-Ergänzungsgesetz ist ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zur Förderung eines Altersvorsorgevermögens. Es sieht eine Reform im bestehenden Rentensystem vor und zielt darauf ab, den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren.

Kernelemente des Altervermögens- Ergänzungsgesetzes sind:

  • Die Sicherung des Rentenniveaus durch die Änderung der Rentenanpassungsformel.
  • Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen.
  • Reform des Hinterbliebenenrechts.
Das Altervermögens-Ergänzungsgesetz enthält dabei weitgehende Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen. Die bereits laufenden Renten bleiben in ihrem Umfang unverändert, die künftigen Anpassungen dieser Renten werden jedoch durch die neue Rentenanpassungsformel gebremst.

Des Weiteren gilt, falls die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und der ältere Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, das alte Hinterbliebenenrentenrecht unverändert weiter.

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