Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Fälligkeit/ Lebensversicherung

Die Leistungen aus einer Lebensversicherung werden dann fällig, wenn der Zeitpunkt des vertraglich festgelegten Ablaufdatums erreicht ist oder der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z.B. Tod des Versicherten) eingetreten ist, dies dem Versicherungsunternehmen angezeigt wurde und dieses seine Leistungspflicht prüfen konnte. Hierzu benötigt das Versicherungsunternehmen einen angemessenen Zeitraum.

Es besteht allerdings die Möglichkeit für den Versicherten, eine Abschlagszahlung zu erhalten falls sich die Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles hinziehen sollte.

Ist nach Ansicht des Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistung nicht fällig geworden, hat es in seiner Leistungsablehnung darauf hinzuweisen, dass nur innerhalb von sechs Monaten gegen diese gerichtlich Einspruch erhoben werden kann. Wird der Versicherte nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, kann er auch nach Ablauf der sechs Monate gegen die Leistungsablehnung klagen.

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