Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist das Lebensalter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn. Maßgebend ist in der Regel der Geburtstag, der dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt.

In der Lebensversicherung spielt das Eintrittsalter eine besondere Rolle, da hiervon die Sterbewahrscheinlichkeit gemäß der Sterbetafel und damit auch die versicherungsmathematisch zu ermittelnde Prämie abhängen.

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