Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Befreiende Lebensversicherung

Eine befreiende Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der ein Rückkaufs-recht besteht und welche Personen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, wie zum Beispiel Mitglieder von kammerfähigen Berufen mit eigenständigen Versorgungswerken oder arbeitnehmerähnliche Selbständige.

Die Lebensversicherung muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Todes- und Erlebensfallleistung.
  • Versicherungsdauer bis mindestens zum 60. Lebensjahr.
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
  • Monatsbeitrag in Höhe des erforderlichen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Bedingungen müssen in einem Vertrag erfüllt werden.
Darüber hinaus werden befreiende Lebens-versicherungen wegen ihres, das gesetzliche Rentensystem entlastenden Charakters, nicht als Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet.

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