Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie federn das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab und decken folgende Risiken ab:

  • Medizinische Behandlungen.
  • Berufliche Wiedereingliederungen.
  • Lohnersatz während einer Rehabilitationsmaßnahme.
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird eine Unfall- oder Berufskrankheitenrente gewährleistet. Darüber hinaus kümmern sich die Träger um sichere und gesunde Arbeitsplätze, für die Beiträge kommen die Arbeitgeber auf.

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