Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Anfechtung

Der Versicherer kann einen Vertrag anfechten, wenn dem Versicherungsnehmer im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht das Verschweigen risikoerheblicher Tatbestände oder die Angabe falscher Sachverhalte nachzuweisen sind.

Der Vertrag wird dadurch von Beginn an nichtig, der Versicherer darf allerdings die Prämien für frühere und die laufende Periode behalten.

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