Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung kann bei den Versicherungen schriftlich beantragt werden, bei denen noch Folgebeiträge zu entrichten sind.

Der Antrag kann zum Ende eines Versicherungs-jahres bzw. im Falle von Ratenzahlung auch innerhalb eines Versicherungsjahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, jedoch frühestens zum Ende des ersten Versicherungs-jahres, gestellt werden.

Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Nach Antrag kann nach einer Beitragsfreistellung innerhalb eines Jahres die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.

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