Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz wurde im Mai 2001 verabschiedet und ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es hat im wesentlichen Regelungen festgelegt, die den Aufbau eines privaten Vermögens zur Alterversorgung fördern sollen.

Im einzelnen sieht das Altervermögensgesetz vor:

  • Den Aufbau einer freiwilligen, privaten, zusätzlichen und steuergeförderten Altersvorsorge.
  • Verbesserter Auskunftsservice durch die Rentenversicherungsträger.
  • Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung über eine bedarfsorientierte Grundsicherung.
Des Weiteren hat der Bundesrat an die Zustimmung zum Altersvermögensgesetz die Bedingung geknüpft, dass umgehend ein Gesetzesvorhaben eingeleitet wird, welches die im Altervermögens- Ergänzungsgesetz geregelte Hinterbliebenenversorgung verbessert wird.

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