Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ersetzt die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie gilt für Arbeitnehmer, deren Rentenbeginn der 1. Januar 2001 oder später ist und die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Beruf oder jeder anderen Tätigkeit max. sechs Stunden täglich arbeiten können.

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