Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Deckungsstock

Unter einem Deckungsstock versteht man die angesammelten Vermögenswerte eines Versicherungsunternehmens. Er stellt sicher, dass die Ansprüche der Versicherten gegenüber dem Versicherungsunternehmen erfüllt werden können.

Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen und genießt besonderen gesetzliche Schutz um die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungspolicen eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen.

Er wird von einem Treuhänder überwacht, soll mit der Höhe der Deckungsrückstellungen wachsen und ist getrennt von sonstigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Anlagewerte werden in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln aufgeführt und sind im Konkursfall nicht pfändbar.

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