Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Arbeitslosengeld II/ Lebensversicherung

Als Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) unterliegt man einer Bedürftigkeitsprüfung auf vorhandenes Vermögen. In diese Kategorie fallen auch Lebensversicherungen in Höhe des aktuellen Rückkaufwertes. Dieser wird dabei auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet.

Dem Arbeitslosen steht jedoch ein Freibetrag von 200 € pro vollendetem Lebensjahr bis max. 13.000 € pro Person zu. Der zur Verfügung stehende Freibetrag verdoppelt sich bei Ehe- und Lebenspartner dementsprechend.

Vor 1947 geborene Arbeitslose erhalten einen Freibetrag von 520 €.