Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Deckungskapital

Das Deckungskapital ist bei Versicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall die verzinsliche Ansammlung der Sparanteile.

Das Deckungskapital ist dabei nicht die volle Summe der eingezahlten Beiträge. Die Kosten für den Versicherungsschutz, die Vermittlerprovision und die Verwaltungskosten werden abgezogen.

Zu Beginn ist das Deckungskapital daher zunächst trotz Beitragszahlung im Minus.

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