Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Garantiezins

Der Rechnungszins ist ein vom Versicherer garantierter Zins für kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen und wird auch Garantiezins genannt. Er ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert und wird auf die eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten angerechnet.

Seine Höhe hängt davon ab, wann ein Versicherungsvertrag unterschrieben wurde. Er wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) verbindlich festgelegt. Dadurch ergeben sich je nach Vertragsbeginn unterschiedliche Garantieverzinsungen:

  • Vertragsabschluss vor 1995: 3,5 %.
  • Vertragsabschluss zwischen 1995 und Juni 2000: 4 %.
  • Vertragsabschluss zwischen Juli 2000 und Dezember 2003: 3,25 %.
  • Vertragsabschluss ab Januar 2004: 2,75 %.
  • Vertragsabschluss ab Januar 2007: 2,25 %.

Zum 1. Januar 2012 wird der Garantiezins auf 1,75 % abgesenkt.

Anzeige