Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Anrechnungsverbot

Das Anrechnungsverbot gibt vor, dass Versorgungsbezüge aus anderen Versorgungssystemen gemäß § 5 Abs. 2BetrAVG nicht auf die betriebliche Alterversorgung angerechnet werden dürfen.

Eine Anrechnung anderer Versorgungsbezüge ist dann zulässig, wenn eine ausdrückliche und unmissverständliche Anrechnungsklausel in der vereinbarten Versorgungszusage festgehalten wurde.

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