Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Beitragszahler

Als Beitragszahler wird die Person bezeichnet, welche die vereinbarte Versicherungs-prämie zahlt. Sind Beitragszahler und Versicherungsnehmer nicht identisch, so hat der erstgenannte weder Rechte noch Pflichten an dem Versicherungsvertrag.

Vielmehr hat der Versicherungsnehmer die rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsunternehmen, die Beiträge regelmäßig zu bezahlen.

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