Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Berufsunfähigkeit

Unter einer Berufsunfähigkeit versteht man eine längere Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Verletzung oder Schwäche.

Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Person infolge der oben genanten Gründe, die ärztlich attestiert werden müssen, voraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande ist, seinen letzten Beruf oder eine andere Tätigkeit, die er aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung ausüben könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen würde, weiter ausführen kann.

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