Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Beitragsdepot

Beitragsdepots werden von Versicherungsunternehmen für Lebensversicherungen angeboten, bei denen größere Summen investiert werden sollen. Da Einmalzahlungen in der Regel keine Steuervorteile bringen, werden von den Versicherungsunternehmen Beitragsdepots angelegt. Es wird eine Einmalzahlung auf das Depotkonto der Versicherungsgesellschaft eingezahlt, von dem das Versicherungsunternehmen die fällig werdenden Raten entnimmt.

Die Zinsen, die im Depot erwirtschaftet wurden, sind kapitalertragssteuerpflichtig. Die Kapitalertragssteuer entfällt aber, wenn das Depotguthaben vollends in die Lebensversicherung geflossen ist, eine mindestens fünfjährige Beitragszahlung und eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren gegeben sind.

Des Weiteren lassen sich die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Einmalzahlungen ohne Depot sind demgegenüber nicht begünstigt.

Anzeige