Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Abtretung

Die Abtretung bezeichnet einen Prozess, bei dem die eigenen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag auf ein dritte Person übertragen werden. Der Versicherungsnehmer ist dabei weiter verpflichtet, die Beiträge zu zahlen, sämtlich Rechte gehen aber auf den Gläubiger über.

Die Abtretung muss, um gegenüber dem Versicherer wirksam zu werden, vom bisherigen Inhaber der Versicherungspolice schriftlich angezeigt werden.

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