Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Ausfalldeckung

Die Ausfalldeckung dient der Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen. Es besteht die Möglichkeit, eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abzuschließen. Diese wird, je nach Versicherer, mit oder ohne Zuschlag angeboten. Die Ausfalldeckung tritt nicht in Kraft, wenn der Schuldiger unbekannt ist (z.B. bei Fahrerflucht) oder ein Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

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