Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Antragsmodell

Vorgehensweise beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, bei dem der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages, also vor Unterzeichnung des Versicherungsantrages, eine ausführliche, detaillierte Verbraucherinformation nach § 10 a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) und die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) erhält. Mit der Aushändigung der Verbraucherinformationen und der AVB vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages und damit vor dem Vertragsabschluss werden die AVB gemäß § 2 Abs. 1 AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in den Versicherungsvertrag einbezogen und somit auch Vertragsbestandteil.

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