Lexikon: Private Rentenversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Private Rentenversicherung und Private Lebensversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Deckungsrückstellung

Dem Versicherungsnehmer wird durch die regelmäßige Zahlung seiner Beiträge eine mögliche Versicherungsleistung garantiert. Um diese im Schadensfall auch erbringen zu können, muss das Versicherungsunternehmen eine Deckungsrückstellung bilden.

Bei einer Lebensversicherung werden während der Vertragslaufzeit gleichbleibende Beiträge gezahlt. Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigt das Sterberisiko und damit wachsen die Aufwendungen des Versicherers. Dagegen wird zu Beginn der Versicherung der Beitrag nur zu einem kleinen Teil in Anspruch genommen, es wird mehr als der tatsächlich Notwendige Risikobeitrag gezahlt. Nach einer bestimmten Zeit reicht der zu zahlende Beitrag aber nicht mehr aus, um das Risiko abzudecken. Dadurch, dass am Anfang der Versicherungslaufzeit nicht zur Deckung des Sterberisikos benötigte Beitragsteile zurückgestellt wurden, sind dennoch die Leistungen gesichert.

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