Hartz 4: Versicherungen
Vor 2005 bestand das finanzielle Netz bei Arbeitslosigkeit aus dem Arbeitslosengeld, der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Seit 2005 besteht es nach dem Motto „Fördern und Fordern" nur noch aus dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II (oder auch: Hartz 4) bzw. Sozialgeld. Das Arbeitslosengeld II fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen. Basis ist das Existenzminimum.
Eine Arbeitslosigkeit muss für den Bezug von ALG II nicht vorliegen. Es wird auch ergänzend zu anderen Einkommen und dem Arbeitsloengeld I gewährt.
Was passiert nun mit Ihren Versicherungen, zum Beispiel mit der Lebensversicherung? Einige Renten- und Lebensversicherungen fallen unter das verwertbare Vermögen bei Arbeitslosigkeit. Dies gilt aber nicht für alle Formen der Altersversorgung und auch nicht in vollem Umfang.
Hartz 4: Lebensversicherung und sonstige Versicherungen
Bei allem Respekt vor der verständlichen Angst der betroffenen Lebensversicherungskunden, die über viele Jahre angesparte Altersversorgung vorzeitig aufbrauchen zu müssen, darf nicht übersehen werden, dass die steuerfinanzierte Hilfe durch das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld der Höhe nach vom bisherigen Einkommen und Lebensstandard losgelöst ist und bereits an anderen Hürden scheitern kann.
Alle Verträge, die vor dem eigentlichen Ablauf bzw. Rentenbeginn verwertbar, also kündbar sind, gehören zum verwertbaren Vermögen. Dazu zählen "herkömmliche" kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. Sie zählen mit ihrem Zeitwert (Rückkaufswert) zum verwertbaren Vermögen, da laut Bedingungen ein Recht zur Kündigung besteht.
Eine Ausnahme sind Verträge, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde. Als unwirtschaftlich gilt die Verwertung einer Lebensversicherung, deren Rückkaufswert mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Dabei ist vom garantierten Rückkaufswert auszugehen.